| 1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.
1.3 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
1.4 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Lieferung
2.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Zolllager Bundesrepublik Deutschland.
2.2 Lieferungen erfolgen zu vereinbarten Preisen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3. Zahlung
3.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sondervereinbarungen können individuell abgesprochen werden und bedürfen der Schriftform.
3.2 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist die DawOst GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, zu berechnen.
3.3 Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindungen der Crefo-Factoring Rheinland GmbH, Graurheindorferstr. 92 in 53117 Bonn zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abgetreten haben. Auch unseren Eigentumsvorbehalt haben wir auf dieses Institut übertragen.
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4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Der Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
4.2 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt.
4.3 Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung das Eigentum an der Vorbehaltware auf den Käufer übergeht. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
5. Gewährleistung
5.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
5.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Übernahme unverzüglich sorgfältig auf Schäden, Mängel und Fehlmengen hin zu untersuchen und gegebenenfalls zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
5.3 Eventuelle Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bei Frischware innerhalb von vierundzwanzig Stunden, bei kühlbedürftigen Produkten und sonstiger Ware innerhalb von zwei Tagen schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
6. Schadenersatz
6.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.
6.2 Dies gilt nicht, wenn wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort für die Zahlung ist 53117 Bonn. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist 53117 Bonn
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